Externe Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten Landshut und Mühldorf
Sucht und Justiz
Wer regelmäßig Suchtmittel konsumiert begibt sich in erhöhte Gefahr, die Aufmerksamkeit der Justiz auf sich zu ziehen. Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen führt häufig, durch den Verlust der Verhaltens- und Impulskontrolle, zu delinquentem Verhalten.
Bei illegalen Drogen ist der Besitz oder der Erwerb schon strafbar.
Im Alkoholbereich fallen verstärkt Gewalt- und Verkehrsdelikte auf. Im Bereich der illegalen Drogen führen Handel mit Betäubungsmitteln und Beschaffungskriminalität (Einbruch, Diebstahl, Hehlerei etc.) zu Haftstrafen.
Einem suchtmittelkonsumierenden Gefangenen kommt eine hohe Aufmerksamkeit zu, da er die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt besonders tangieren könnte. Bei Neuzugängen z. B., die sich gerade „auf Entzug" befinden, besteht ein höheres Risiko von Eigen- und Fremdgefährdung. Das Einschmuggeln von Suchtmitteln in die JVA und der gemeinschaftliche Konsum mit meist ungeeigneten Mitteln stellt für die JVA eine Sicherheitslücke dar.
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