• Suchtberatung und Therapie

    Gesunde Lebensweisen stärken - Lebenskompetenz fördern

Zielgruppe

Offiziell haben ein Drittel der Inhaftierten in den Bayerischen Justizvollzugsanstalten einen Betäubungsmittel-Sicherheitsvermerk. D.h., bei diesen Klienten wurde aktuell oder in der Vergangenheit der Drogenkonsum nachgewiesen.

Mutmaßungen gehen davon aus, dass 40 bis 50% der Gefangenen eine Alkoholproblematik haben.

Immer wieder berichten Gefangene zum Teil froh über die Inhaftierung zu sein, da sie den exzessiven Suchtmittelkonsum von selbst nicht mehr hätten aufhalten können.


Angebot

Das Beratungsangebot steht jedem Abhängigen (illegale Drogen/Alkohol/Medikamente/Spielsucht) und Suchtgefährdeten in den Justizvollzugsanstalten

  • Landshut und
  • Mühldorf

zur Verfügung.

Der Grund und die Höhe der Freiheitsstrafe sowie die Motivationslage und Vorstellungen bzw. Vorurteile des Klienten spielen vorerst keine Rolle.

Die primäre Aufgabe des Suchtberaters besteht darin, erstmals zuzuhören und dann später zusammen mit dem Klienten, auch im Rahmen der juristischen Gegebenheiten, verschiedene Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich seiner Abhängigkeit zu finden.

Der externe Suchtberater unterliegt hierbei der Schweigepflicht und hat Zeugnisverweigerungsrecht.