• Ambulant Begleitetes Wohnen

    für psychisch erkrankte Erwachsene in Landshut und Dingolfing-Landau

Angebote im Ambulant Begleiteten Wohnen

„Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut,
was sie selbst tun können."

(Abraham Lincoln)

Ambulant Begleitetes Einzelwohnen

in der eigenen Wohnung in

  • Landshut und
  • Dingolfing-Landau
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Ambulant Begleitete Therapeutische Wohngemeinschaften

  • in Landshut und
  • Dingolfing
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Zielgruppe

Menschen

  • die an einer psychischen Erkrankung leiden oder davon bedroht sind,
  • ab 18 Jahren,
  • aus der Region Landshut und Dingolfing-Landau,
  • die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen und
  • die fähig sind, in der Gemeinschaft einer Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung zu leben und Tagesstruktur aufzubauen.

Nicht aufgenommen werden können

Personen

  • mit primärer Suchtmittelabhängigkeit
  • mit geistiger Behinderung
  • mit geriatrischen Erkrankungen
  • mit erhöhtem Pflegebedarf
  • in einer akuten Krankheitsphase

Ziele der Betreuung

  • Ein eigenständiges Leben außerhalb psychiatrischer Kliniken, Wohn- und Pflegeheimen zu ermöglichen.
  • Die Selbsthilfekräfte und die Eigenverantwortung zu stärken.
  • Mit der eigenen Erkrankung verantwortungsvoll umzugehen.
  • Eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken.
  • Ein möglichst normales Leben mit eigener Wohnung, Arbeit und sozialen Kontakten wiederzuerlangen und Perspektiven zu entwickeln.
  • Realistische Zukunftsperspektiven zu entwickeln und umzusetzen.
  • Die Lebensqualität zu verbessern und langfristig von einer Betreuung unabhängig zu werden.

Angebot

Der Umfang und Inhalt unserer Betreuungsleistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

  • Wohngemeinschaften in Landshut und Dingolfing
  • regelmäßige Einzelgespräche und -aktionen
  • regelmäßige Gruppen- und Freizeitangebote

Aufnahme, das ist zu tun

  • Kontaktaufnahme über die Abteilungsleitungen oder über das Sekretariat
  • Wir führen ein Informationsgespräch, bei dem alle weiteren Formalitäten besprochen und ggf. in die Wege geleitet werden
  • Wenn die Entscheidung für eine Aufnahme getroffen wurde und die Übernahme der Betreuungskosten geklärt ist schließen wir einen Betreuungsvertrag